Verwaltungsgerichtshof
11.03.1988
87/11/0150
GRS wie 85/11/0285 E 29. Oktober 1986 RS 1
Für die Wirksamkeit der Bestellung eines Geschäftsführers einer Ges.m.b.H. kommt es nur auf die förmliche Bestellung, nicht aber auf die Anmeldung des Geschäftsführers zum Handelsregister oder seine Eintragung an.