Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.03.1988

Geschäftszahl

87/11/0150

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/11/0285 E 29. Oktober 1986 RS 1

Stammrechtssatz

Für die Wirksamkeit der Bestellung eines Geschäftsführers einer Ges.m.b.H. kommt es nur auf die förmliche Bestellung, nicht aber auf die Anmeldung des Geschäftsführers zum Handelsregister oder seine Eintragung an.