Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.03.1988

Geschäftszahl

87/11/0150

Rechtssatz

Das alleinige Vorliegen der materiellen Konkursvoraussetzung der Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit steht dem Zustandekommen eines rechtswirksamen Bestellungsaktes zum Geschäftsführer einer GesmbH noch nicht entgegen.