Verwaltungsgerichtshof
03.05.1988
87/11/0133
GRS wie 85/11/0126 E 29. Oktober 1986 RS 3
Im Zweifel ist die Mitarbeit naher Angehöriger nicht als Ausfluss eines Arbeits- oder freien Dienstverhältnisse zu werten, sondern familienrechtliche oder familienhafte Mitarbeit anzunehmen.