Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.12.1987

Geschäftszahl

87/11/0115

Rechtssatz

Das Ermittlungsverfahren gem Paragraph 57, Absatz 3, AVG 1950 wurde dann eingeleitet, wenn sich aus dem aktenkundigen Verhalten der Behörde zweifelsfrei ergibt, dass sie sich insofern mit dieser Angelegenheit befasst.