Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.06.1988

Geschäftszahl

87/11/0098

Rechtssatz

Gesichert iSd Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer 4, sind auch die Kosten, die dem Arbeitnehmer für den mit der Klagseinbringung beauftragten Rechtsanwalt entstanden sind, auch wenn die Klage wegen der mittlerweile erfolgten Konkurseröffnung nicht mehr eingebracht werden kann.