Verwaltungsgerichtshof
21.06.1988
87/11/0098
GRS wie 83/11/0183 E 13. Februar 1985 VwSlg 11674 A/1985 RS 1
Wegen der nur demonstrativen Aufzählung der Kosten im Katalog des Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer 4, IESG folgt, dass auch andere, nicht aufgezählte Kosten tatbestandsmäßig sein können; den aufgezählten kommt für die nicht aufgezählten insofern Bedeutung zu, als sie einen Maßstab angeben bzw die Grenze abstecken, innerhalb dessen der Gesetzgeber die "zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten" ausgelegt wissen will.