Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.06.1988

Geschäftszahl

87/11/0098

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/11/0183 E 13. Februar 1985 VwSlg 11674 A/1985 RS 1

Stammrechtssatz

Wegen der nur demonstrativen Aufzählung der Kosten im Katalog des Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer 4, IESG folgt, dass auch andere, nicht aufgezählte Kosten tatbestandsmäßig sein können; den aufgezählten kommt für die nicht aufgezählten insofern Bedeutung zu, als sie einen Maßstab angeben bzw die Grenze abstecken, innerhalb dessen der Gesetzgeber die "zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten" ausgelegt wissen will.