Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.10.1988

Geschäftszahl

87/10/0170

Rechtssatz

Besteht die Tathandlung in einem Zum-Verkauf-Bereithalten von Wein, dem unzulässigerweise Zucker zugesetzt worden ist, so stellt dies eine Übertretung gem Paragraph 51, Absatz 2, Litera c, und keinesfalls eine solche gem Paragraph 51, Absatz 2, Litera b, WeinG dar.