Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.01.1988

Geschäftszahl

87/10/0143

Rechtssatz

Durch die agrarbehördliche Bewilligung zur Änderung der Benützungsart in einem Zusammenlegungsverfahren fällt die Notwendigkeit einer Rodungsbewilligung nach dem ForstG nicht weg.