Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.05.1987

Geschäftszahl

87/10/0074

Rechtssatz

Das Ergebnis der freien Beweiswürdigung der Behörde, wonach eine Prostituierte vom Inhalt einer ihr bekannten Annonce, die textlich nur für ein Fotomodell wirbt, in einer bestimmten Sexzeitschrift durch einen Vermittler Kenntnis haben musste, ist rechtlich unbedenklich.