Verwaltungsgerichtshof
11.05.1987
87/10/0074
Das Ergebnis der freien Beweiswürdigung der Behörde, wonach eine Prostituierte vom Inhalt einer ihr bekannten Annonce, die textlich nur für ein Fotomodell wirbt, in einer bestimmten Sexzeitschrift durch einen Vermittler Kenntnis haben musste, ist rechtlich unbedenklich.