Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.10.1987

Geschäftszahl

87/10/0063

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0913/64 E 22. Juni 1965 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Fragerecht der Parteien an den Sachverständigen ist in den Verwaltungsverfahrensgesetzen nicht vorgesehen.