Verwaltungsgerichtshof
19.10.1987
87/10/0063
Paragraph eins, Absatz eins und Paragraph 3, Absatz eins, ForstG 1975 bringen klar zum Ausdruck, dass sich die rechtliche Eigenschaft "Wald" auf eine "Grundfläche" bezieht, die dem Paragraph 3, Absatz eins, ForstG 1975 zufolge entweder ein "Grundstück" oder ein "Grundstücksteil" sein kann.