Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.10.1989

Geschäftszahl

87/08/0321

Rechtssatz

Für den Ausschluss der Verfolgungsverjährung bei Übertretungen von Arbeitnehmerschutzbestimmungen genügt es, wenn sich die Verfolgungshandlung auf die konkrete Filiale bezieht, in der diese Übertretungen stattgefunden haben.