Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.04.1988

Geschäftszahl

87/08/0298

Rechtssatz

Ausführungen zur Beurteilung des Zustellvorganges eines Bescheides an eine Partei des Verfahrens, der den anderen Parteien gegenüber bereits erlassen ist, als Erlassung ungeachtet des Umstandes, dass die nunmehrige Zustellung auf einem nicht unterschriebenen, begleitenden Kurzbrief als Übermittlung "zur Kenntnisnahme" bezeichnet wird.