Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.04.1988

Geschäftszahl

87/08/0279

Rechtssatz

Die Unterfertigung eines Dienstvertrages seitens eines Poliers ist bei Fehlen einer entsprechenden Konkretisierung keine Zustimmung zur Bestellung als verantwortlicher Beauftragter iSd Paragraph 9, Absatz 4, VStG.