Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.05.1992

Geschäftszahl

87/08/0271

Rechtssatz

Für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses iSd Paragraph 4, Absatz 2, ASVG ist es von untergeordneter Bedeutung, ob ein Dienstnehmer Werkzeuge des Auftraggebers oder eigenes Werkzeug verwendet.