Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.05.1992

Geschäftszahl

87/08/0271

Rechtssatz

Wirtschaftstreuhänder sind nicht berechtigt, Einsprüche in Versicherungspflichtsachen vor den Versicherungsträgern einzubringen. Sie sind auch nicht befugt, in Sozialversicherungsangelegenheiten vor den staatlichen Behörden als Bevollmächtigte einzuschreiten, zB in Versicherungspflichtsachen Berufung an den Bundesminister gemäß Paragraph 415, ASVG zu erheben (Hinweis E 13.2.1981, 3163/79, VwSlg 10369 A/1981).