Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.09.1988

Geschäftszahl

87/08/0262

Rechtssatz

Den "Betriebsnachfolger" trifft mangels Erwerbes des Betriebes oder eines organisatorisch selbstständigen Teilbetriebes des Betriebsvorgängers (Beitragsschuldners) auf Grund eines Veräußerungsgeschäftes (wie Veräußerungsgeschäften) mit ihm keine Beitragshaftung gem Paragraph 67, Absatz 4, ASVG in der Fassung der 41. Novelle (Hinweis auf E VS 30.11.1983, 82/08/0021, VwSlg 11241 A/1983)