Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.06.1988

Geschäftszahl

87/08/0242

Rechtssatz

Bei der Prüfung der Frage, ob ein bevollmächtigter Rechtsanwalt die ihm gegenüber seinen Kanzleiangestellten obliegenden Überwachungspflichten erfüllt hat, ist zu beachten, dass er den Aufgaben, die aus dem Bevollmächtigungsvertrag erwachsen, auch insoweit nachkommen muss, als er sich zu ihrer Wahrnehmung seiner Kanzlei als seines Hilfsapparates bedient.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1988:1987080242.X06