Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.06.1989

Geschäftszahl

87/08/0174

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/11/0001 E 26. April 1988 RS 4

Stammrechtssatz

Die Manuduktionspflicht der Behörde bezieht sich lediglich auf die Anleitung zur Vornahme von Verfahrenshandlungen, nicht aber auch darauf, der Partei Ratschläge über den Inhalt erfolgversprechender Eingaben zu machen.