Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.05.1992

Geschäftszahl

87/08/0164

Rechtssatz

Fehlen die entscheidenden Wesensmerkmale eines Beschäftigungsverhältnisses in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit, insb die Weisungsgebundenheit hinsichtlich des arbeitsbezogenen Verhaltens, liegt allenfalls ein sogenannter freier Dienstvertrag vor (Hinweis E 9.4.1987, 82/08/0180).