Verwaltungsgerichtshof
12.05.1992
87/08/0164
Das Nichtvorliegen einer vertraglich bedungenen Bindung an Weisungen hinsichtlich des arbeitsbezogenen Verhaltens ist ein Indiz für die Annahme eines Dienstverhältnisses iSd Paragraph 4, Absatz 2, ASVG (Hinweis E 9.4.1987, 82/08/0180). Der Umstand aber, daß der Dienstnehmer trotz einer vertraglich bedungenen rechtlichen Bindung an Weisungen faktisch keine Weisungen erhalten hat, steht der Annahme eines Dienstverhältnisses iSd Paragraph 4, Absatz 2, ASVG nicht entgegen, da es nicht erforderlich ist, daß der Dienstgeber von seinem Weisungsrecht tatsächlich und regelmäßig Gebrauch macht (Hinweis E 19.1.1984, 81/08/0152, 0165).