Die Versicherungspflicht eines über keine Sperrminorität verfügenden geschäftsführenden Gesellschafters einer GmbH ist zu verneinen:
a)Litera a
Entweder wegen des faktischen Beherrschungstatbestandes oder
b)Litera b
weil schon nach der vertraglich bedungenen Gestaltung des Beschäftigungsverhältnisses kein Dienstverhältnis iSd § 4 Abs 2 ASVG vorliegt.weil schon nach der vertraglich bedungenen Gestaltung des Beschäftigungsverhältnisses kein Dienstverhältnis iSd Paragraph 4, Absatz 2, ASVG vorliegt.