Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.06.1991

Geschäftszahl

87/08/0098

Rechtssatz

Bei der der Behörde nach Paragraph 56, Absatz 3, ASVG zustehenden Ermessensübung sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beitragsschuldners zu berücksichtigen.