Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.10.1988

Geschäftszahl

87/08/0092

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/08/0061 E 19. März 1984 VwSlg 11361 A/1984 RS 2

Stammrechtssatz

Dass durch diese Beschäftigung nur ein geringer Teil der einer Person an sich zur Verfügung stehenden Zeit in Anspruch genommen wird, schließt die persönliche Abhängigkeit dieser Person während dieser und durch diese Beschäftigung nicht von vornherein aus.