Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.12.1989

Geschäftszahl

87/08/0049

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1471/69 E 1. Juli 1970 VwSlg 7837 A/1970 RS 1 (hier: Unfall am Dienstantrittstag, jedoch nicht auf der Fahrt zur Arbeit, sondern auf der Fahrt zur Wohnung vor Dienstantritt.)

Stammrechtssatz

Erleidet der Dienstnehmer auf dem Wege zur erstmaligen Aufnahme der für einen bestimmten Tag mit dem Dienstgeber vereinbarten Arbeitstätigkeit einen Unfall, durch den er an der Arbeitsaufnahme gehindert wird, so beginnt die Pflichtversicherung im Sinne des Paragraph 10, Absatz eins, ASVG für diesen Dienstnehmer bereits mit dem Beginn des Tages der vereinbarten Arbeitsaufnahme.