Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.09.1988

Geschäftszahl

87/08/0026

Rechtssatz

Unter dem Gesichtspunkt der Verfolgungsverjährung ist sowohl die spätere Änderung der Art der Verantwortlichkeit in Bezug auf eine von Anfang an als Beschuldigte angesprochene Person als auch jene der Subsumtion der Text ohne Belang.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1988:1987080026.X06