Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.12.1987

Geschäftszahl

87/07/0147

Rechtssatz

Eine eigenmächtige Neuerung iSd Paragraph 138, WRG ist gegeben, wenn eine Anlage errichtet wurde, für die eine wasserrechtliche Bewilligung hätte eingeholt werden müssen, eine solche aber nicht eingeholt wurde; aber auch dann, wenn eine bewilligungspflichtige Anlage nach Erlöschen dieser Bewilligung weiterbenützt wird (Hinweis auf E vom 19.3.1959, 0792/55, VwSlg 4913 A/1959).