Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.05.1991

Geschäftszahl

87/07/0136

Rechtssatz

Die Erlassung eines Auftrages nach Paragraph 138, WRG ist verschuldensunabhängig (Hinweis 13.9.1979, 2611/78, VwSlg 9922 A/1979). Entschuldigender Notstand ist daher in diesem Zusammenhang unmaßgeblich.