Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.05.1991

Geschäftszahl

87/07/0136

Rechtssatz

Unter "Unternehmen, gegen die sonst kein Anstand obwaltet" iSd Paragraph 113, WRG sind zur wasserrechtlichen Bewilligung eingereichte Projekte, nicht jedoch eigenmächtig vorgenommene Neuerungen zu verstehen.