Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.07.1987

Geschäftszahl

87/07/0076

Rechtssatz

Enthält die Rechtsmittelbelehrung eines Bescheides gem Paragraph 61, Absatz eins, AVG den Hinweis auf das Erfordernis eines begründeten Rechtsmittelantrages, dann kann das Fehlen eines solchen in der Berufung nicht als Formgebrechen iSd Absatz 5, dieser Paragraphen angesehen werden.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1987:1987070076.X02