Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.09.1987

Geschäftszahl

87/07/0012

Rechtssatz

In die Prüfung iSd Paragraph 111, Absatz 4, WRG, ob ein Grundstück durch die bewilligte Anlage (hier: Kanalanlage) in einem für den Betroffenen nur unerheblichen Ausmaß in Anspruch genommen wird - und daher eine Dienstbarkeit (hier: Duldung der Errichtung eines Kanalstrangs) als eingeräumt angesehen werden kann - sind ALLE Anlagenteile, die das Grundstück in Anspruch nehmen, einzubeziehen.

Beachte

Vorgeschichte:

2559/79;