Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.11.1989

Geschäftszahl

87/06/0076

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/06/0198 E 27. Jänner 1983 VwSlg 10959 A/1983 RS 1

Stammrechtssatz

Die Nachbarn haben nur im Verfahren über die Bewilligung eines Bauvorhabens, nicht aber in dem über die Benützungsbewilligung (soweit diese nicht auch eine Baubewilligung enthält) Parteistellung (Hinweis E 20.12.1965, 1032/65; E 14.5.1974, 121/74).