Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.06.1989

Geschäftszahl

87/06/0056

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/06/0178 E 11. Dezember 1986 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Entscheidung gem Paragraph 19, Absatz 3, Slbg ROG ist darauf abzustellen, ob die Ausnahme im Einzelfall geeignet wäre, die Erreichung von Planungszielen zu stören. Eine solche Bewilligung ist nur dann gerechtfertigt, wenn besondere von der Partei angeführte oder aus ihrem Vorbringen im Zusammenhang mit der jeweils gegebenen Situation erkennbare Gründe dafür sprechen (hier: Scheune; Hinweis auf E 7.9.1976, 816/75, VwSlg 9108 A/1976).