Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.11.1987

Geschäftszahl

87/06/0037

Rechtssatz

Da nach Paragraph 51, Absatz 6, ROG bei Sondernutzung im Freiland ein Gutachten eines SV für das JEWEILIGE Fachgebiet einzuholen ist, hätte es hier für die geplante Errichtung einer Müllkompostieranlage der Beiziehung eines SV für Abfallbeseitigung (in Form einer Müllkompostieranlage) bedurft.