Eine extreme Ausnützung der Regeln des § 81 Abs 2 Wr BauO findet in den Bestimmungen des § 85 Wr BauO über die äußere Gestaltung von Gebäuden ihre Grenze.Eine extreme Ausnützung der Regeln des Paragraph 81, Absatz 2, Wr BauO findet in den Bestimmungen des Paragraph 85, Wr BauO über die äußere Gestaltung von Gebäuden ihre Grenze.