Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.05.1988

Geschäftszahl

87/05/0206

Rechtssatz

Der vom Verkehr auf einer öffentl Straße ausgehende Lärm - mag er auch von dem zu errichtenden Betrieb (hier: Gaststätte) ausgelöst werden - ist im Rahmen des baubehördlichen Bewilligungsverfahrens nicht vom medizinischen Sachverständigen in sein Gutachten miteinzubeziehen (Hinweis auf E vom 17.1.1984, 83/05/0049).