Verwaltungsgerichtshof
17.05.1988
87/05/0206
Der vom Verkehr auf einer öffentl Straße ausgehende Lärm - mag er auch von dem zu errichtenden Betrieb (hier: Gaststätte) ausgelöst werden - ist im Rahmen des baubehördlichen Bewilligungsverfahrens nicht vom medizinischen Sachverständigen in sein Gutachten miteinzubeziehen (Hinweis auf E vom 17.1.1984, 83/05/0049).