Verwaltungsgerichtshof
17.05.1988
87/05/0206
Nach der ständigen Rechtssprechung des VwGH ist hinsichtlich der Wirkungen auftretender Gefahren und Belästigungen für den menschlichen Organismus das Gutachten eines medizinischen Amtssachverständigen einzuholen (Hinweis auf E vom 18.2.1986, 85/05/0157).