Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.05.1988

Geschäftszahl

87/05/0206

Rechtssatz

Nach der ständigen Rechtssprechung des VwGH ist hinsichtlich der Wirkungen auftretender Gefahren und Belästigungen für den menschlichen Organismus das Gutachten eines medizinischen Amtssachverständigen einzuholen (Hinweis auf E vom 18.2.1986, 85/05/0157).