Aus § 134 Abs 3 Wr BauO ergibt sich eindeutig, dass § 6 Abs 6 leg cit den Nachbarn ein subj öffentl Recht auf eine widmungsgemäße Bauführung einräumt.Aus Paragraph 134, Absatz 3, Wr BauO ergibt sich eindeutig, dass Paragraph 6, Absatz 6, leg cit den Nachbarn ein subj öffentl Recht auf eine widmungsgemäße Bauführung einräumt.