Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.05.1988

Geschäftszahl

87/05/0206

Rechtssatz

Aus Paragraph 134, Absatz 3, Wr BauO ergibt sich eindeutig, dass Paragraph 6, Absatz 6, leg cit den Nachbarn ein subj öffentl Recht auf eine widmungsgemäße Bauführung einräumt.