Verwaltungsgerichtshof
19.04.1988
87/04/0265
GRS wie 87/04/0196 E 19. Jänner 1988 RS 5
Hat im Tatzeitraum die GmbH noch gar nicht bestanden, so war es verfehlt, den Bf in seiner vermeintlichen Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer dieser noch gar nicht bestehenden Gesellschaft zu bestrafen.