Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.01.1988

Geschäftszahl

87/04/0196

Rechtssatz

Hat im Tatzeitraum die GmbH noch gar nicht bestanden, so war es verfehlt, den Bf in seiner vermeintlichen Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer dieser noch gar nicht bestehenden Gesellschaft zu bestrafen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1988:1987040196.X05