Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.01.1988

Geschäftszahl

87/04/0196

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/04/0027 E 18. März 1986 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Gesellschaft mbH wird als solche erst mit ihrer Eintragung in das Handelsregister befähigt, ihren Bestand im Sinne des Paragraph 339, Absatz 3, Ziffer 3, GewO 1973 nachzuweisen. Sie ist als solche auch erst mit ihrer Eintragung in das Handelsregister im Sinne des Paragraph 5, Ziffer eins, legcit fähig, ein Anmeldungsgewerbe auf Grund der Anmeldung des betreffenden Gewerbes auszuüben.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1988:1987040196.X03