Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.01.1988

Geschäftszahl

87/04/0196

Rechtssatz

Die in Lehre und Rechtsprechung anerkannte Rechtsfigur der "Vorgesellschaft" ändert nichts daran, dass eine GesmbH vor ihrer Eintragung in das Handelsregister nicht besteht.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1988:1987040196.X02