Verwaltungsgerichtshof
19.01.1988
87/04/0196
Die in Lehre und Rechtsprechung anerkannte Rechtsfigur der "Vorgesellschaft" ändert nichts daran, dass eine GesmbH vor ihrer Eintragung in das Handelsregister nicht besteht.
ECLI:AT:VWGH:1988:1987040196.X02