Verwaltungsgerichtshof
15.12.1987
87/04/0191
Der im Spruch enthaltene Vorwurf, das Reisebürogewerbe ausgeübt zu haben, enthält in Wahrheit nur eine rechtliche Beurteilung eines nicht näher dargestellten Verhaltens des Bf. (Hinweis auf E VS 13.6.1984, 82/03/0265, VwSlg 11466 A/1984)