Verwaltungsgerichtshof
19.01.1989
87/04/0085
GRS wie 0933/66 E 10. Februar 1969 VwSlg 7507 A/1969 RS 1
Die Begriffe "Rechtsanspruch" und "rechtliches Interesse" im Paragraph 8, AVG gewinnen erst durch die jeweils zur Anwendung kommende Verwaltungsvorschrift einen konkreten Inhalt, wonach allein die Frage der Parteistellung beantwortet werden kann.