Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.01.1989

Geschäftszahl

87/04/0085

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0933/66 E 10. Februar 1969 VwSlg 7507 A/1969 RS 1

Stammrechtssatz

Die Begriffe "Rechtsanspruch" und "rechtliches Interesse" im Paragraph 8, AVG gewinnen erst durch die jeweils zur Anwendung kommende Verwaltungsvorschrift einen konkreten Inhalt, wonach allein die Frage der Parteistellung beantwortet werden kann.