Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.01.1989

Geschäftszahl

87/04/0085

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/04/0167 E 5. Mai 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Berufung gegen einen noch nicht formell rechtskräftigen Genehmigungsbescheid ist nicht zulässig, wenn feststeht, dass es sich entweder um eine Person handelt, auf die die Merkmale der Stellung als Nachbar im Sinne des Paragraph 75, Absatz 2, GewO 1973 nicht zutreffen, oder für die - nach Beachtung der in Paragraph 356, Absatz eins, erster und zweiter Satz GewO 1973 enthaltenen Regelungen durch die Behörde - Präklusion im Sinne des Paragraph 356, Absatz 3, GewO 1973 eingetreten ist.