Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.04.1989

Geschäftszahl

87/04/0061

Rechtssatz

Ausführungen, dass die bel Beh den Sachverhalt hinsichtlich der entscheidungswesentlichen Frage, ob das vom Ast vorgelegte Genehmigungsansuchen (Schlossereiwerkstätte) durch die erforderliche Installierung einer (Lärmimmission verursachenden) Lüftungsanlage eine Änderung in seinem Wesen erfahren würde, in wesentlichen Punkten ergänzungsbedürftig gelassen hat.