Verwaltungsgerichtshof
18.04.1989
87/04/0061
Ausführungen, dass die bel Beh den Sachverhalt hinsichtlich der entscheidungswesentlichen Frage, ob das vom Ast vorgelegte Genehmigungsansuchen (Schlossereiwerkstätte) durch die erforderliche Installierung einer (Lärmimmission verursachenden) Lüftungsanlage eine Änderung in seinem Wesen erfahren würde, in wesentlichen Punkten ergänzungsbedürftig gelassen hat.