Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.05.1987

Geschäftszahl

87/04/0030

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/04/0227 B 20. Jänner 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Die nur teilweise Erfüllung eines Verbesserungsauftrages schließt den Eintritt der im Paragraph 34, Absatz 2, VwGG aufgestellten Fiktion der Zurückziehung der Beschwerde nicht aus (Hinweis B 18.3.1975, 0173/75, VwSlg 8788 A/1975).