Verwaltungsgerichtshof
04.05.1988
87/03/0274
GRS wie 86/03/0153 E 5. November 1986 RS 1
Im VStG ist keine Bestimmung enthalten, die die persönliche Einvernahme eines Beschuldigten zwingend vorschreibt (Hinweis E 11.6.1986, 86/03/0076).