Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.04.1987

Geschäftszahl

87/03/0005

Rechtssatz

Eine Verweigerung der Atemluftprobe kann auch dann angenommen werden, wenn der Aufgeforderte nach mehrmaligem Verlangen immer wieder Einwände erhebt und diese somit faktisch verhindert, ohne sie ausdrücklich abzulehnen. (Hinweis auf E vom 20.11.1979, 2568/79)