Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.1988

Geschäftszahl

87/03/0002

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/18/0022 E 5. Juni 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Es entspricht der Lebenserfahrung, dass die von einem Beschuldigten bei der ersten Vernehmung gemachten Angaben (erfahrungsgemäß) der Wahrheit am nächsten kommen.